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AGB

Die AGB, oder Allgemeinen Geschäftsbedigungen erläutern sämtliche Rechte und Pflichten von Vermieter und Gästen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, denn Sie erkennen diese mit jeder Buchung an!

Hof Bockelmann

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Vermietung von Ferienunterkünften des Hof Bockelmann

§ 1 Geltungsbereich, Vertragssprache

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) und Herrn Hans-Peter Bockelmann (Oberhaverbeck 1a, 29646 Bispingen) – nachfolgend „Vermieter“ genannt) geschlossenen Ferienhausmietvertrag. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden vom Vermieter nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, also natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters, der Unternehmer im Sinne der vorgenann-ten Ziffer 2 ist, finden keine Anwendung, auch wenn der Vermieter ihrer Geltung im Einzel-fall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Vermieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  4. Wenn der Mieter ein Verbraucher ist und den Mietvertrag unter ausschließlicher Verwen-dung von Fernkommunikationsmitteln (zum Beispiel per Brief, Katalog, E-Mail oder Internet) abgeschlossen hat, steht ihm auf der Grundlage der Vorschrift in § 312g Absatz 1 Ziffer 9 BGB kein Widerrufsrecht zu.
  5. Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die in Anzeigen und Internetseiten enthaltenen Angaben zu den Ferienunterkünften vom Vermieter sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist für den Mieter enthalten.
  2. Die seitens des Mieters vorgenommene Buchung per Internet oder E-Mail stellt lediglich eine Anfrage an den Vermieter zum Abschluss eines Ferienhausmietvertrages für die jeweilige Ferienunterkunft dar.
  3. Wenn der Mieter eine Buchung per Internet oder E-Mail abgibt, erhält er vom Vermieter daraufhin eine E-Mail, die den Eingang der Buchungsanfrage bestätigt und die Einzelheiten zur Buchung aufführt (Reservierungsbestätigung). Erst diese Reservierungsbestätigung stellt ein Angebot des Vermieters an den Mieter zum Abschluss eines Mietvertrages dar.
  4. Ein Vertrag mit dem Mieter kommt sodann zustande, wenn der Mieter innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Reservierungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Buchungspreises an den Vermieter leistet (Annahme). Anderenfalls verfällt die Reservierung der Ferienunterkunft.
  5. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter ist der schriftlich geschlossene Mietvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen vom Vermieter, die vor Abschluss des Vertrages getroffen wurden, sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftli-chen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht aus diesem eine verbindliche Fortgeltung der mündlichen Abreden ergibt.
  6. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Vertragsleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mieter mit der Buchungsbestätigung zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch den Vermieter erfolgt nicht.

§ 3 Nutzungsberechtigung der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte, Mietzeit

  1. Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter oder der im Mietvertrag jeweils angegebenen Personen.
  2. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
  3. Die Mietzeit ergibt sich aus dem schriftlichen Mietvertrag. Der Vermieter stellt dem Mieter die Ferienunterkunft am Anreisetag ab 15.00 Uhr in einem vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung.

§ 4 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Der Mieter wird die Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters, insbesondere die in dem überlassenen Bedienungshandbuch und der Dokumentation enthaltenen Hinweise, im Rahmen des Zumutbaren befolgen.
  2. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dür-fen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
  3. Der Mieter oder eine sonst nutzungsberechtigte Person haben die Mietsache vor dem vertraglich vereinbarten Gebrauch auf Mängel bzw. Schäden sowie darauf zu überprüfen, ob die allgemeine Verkehrssicherheit der Mietsache eingehalten ist. Der Mieter hat dem Vermie-ter auftretende Mängel, Störungen und Schäden unverzüglich anzuzeigen.
  4. Der Mieter verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Mieter dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, die für die Nutzung der Ferienunterkünfte maximale Belegungszahl einzuhalten. Verstößt der Mieter gegen diese Pflicht, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.
  6. Das Rauchen ist in den Ferienunterkünften, dem Saunahaus sowie dem Carport verboten.
  7. Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung Hof Bockelmann, die dem Miet-vertrag anliegt (Anlage 1).

§ 5 Tierhaltung

Eine Tierhaltung ist in den Ferienunterkünften nicht gestattet.

§ 6 Änderungen an der Mietsache

Änderungen und Anbauten an der Mietsache bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters.

§ 7 Rückgabe der Mietsache

  1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter das Ferienhaus am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr in dem ursprünglichen Zustand besenrein an den Vermieter zurückzugeben.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, vor der Abreise das von ihm benutzte Geschirr zu spülen, die Papierkörbe und Mülleimer zu entleeren sowie den eventuell benutzten Grill und die Feuerstelle zu reinigen.
  3. Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.
  4. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Miet-verhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung

§ 8 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die auf der Webseite des Vermieters angegebenen und einsehbaren, jeweils aktuellen Preise. Alle Preisangaben sind in Euro angegeben und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen.
  2. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Leis-tungen des Vermieters gemäß entsprechender Beschreibung.
  3. Die vom Mieter zu zahlende Miete ist im Vertrag festgelegt und setzt sich wie folgt zusam-men:
    1. Mietpreis (Tages-/Wochenpreis)
    2. Nebenkosten (bspw. für Bettwäsche, Garage, Zustellbett, evtl. Endreinigung)
  4. Als Anzahlung zahlt der Mieter 30 % des vereinbarten Gesamtmietpreises. Die Anzahlung ist innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach der Buchung fällig.
  5. Die Restzahlung in Höhe von 70 Prozent des Gesamtmietpreises hat der Mieter bis spätes-tens 14 Tage vor Mietbeginn an den Vermieter zu zahlen.
  6. Der Mieter des Landhaus Bockelmann hat an den Vermieter 14 Tage vor Beginn des Miet-verhältnisses eine Kaution in Höhe von EUR 400,00 zu zahlen. In den übrigen Fällen ist ei-ne Kaution nicht zu zahlen.
  7. Der Vermieter ist weder verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anzule-gen noch die Mietkaution zugunsten des Mieters zu verzinsen. Nach beanstandungsfreier Rückgabe/Übergabe der Ferienwohnung zahlt der Vermieter die Kaution innerhalb eines Zeitraums von 10 (zehn) Tagen an den Mieter zurück.
  8. Sämtliche Zahlungen hat der Mieter auf das nachfolgende Konto des Vermieters bei der Volksbank Lüneburger Heide oder das geschäftliche PayPal Konto des Vermieters zu zahlen: Kontoinhaber: Hans-Peter Bockelmann IBAN: DE64 2406 0300 2420 7276 00. PayPal Konto: info@hof-bockelmann.de
  9. Der Vermieter behält sich das Recht vor, nach erfolgter Mahnung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die An- und/oder Restzahlung nicht wie vereinbart fristgemäß beim Vermieter eingehen.
  10. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden nachträglich auszuschließen bzw. zuzulassen.
  11. Für den Fall, dass der Mieter bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; ist der Mieter Unternehmer, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
  12. Bei Verzug mit einer Entgeltforderung hat der Mieter, der kein Verbraucher ist, außerdem die gesetzliche Pauschale in Höhe von EUR 40,00 zu zahlen (§ 288 Absatz 5 BGB). Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadenersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung besteht.
  13. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Mieters oder die Zurückbehaltung von Zahlun-gen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 9 Vertragsdauer/Stornierung/Kündigung

  1. Die Dauer des Vertrags sowie der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den spezifischen Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
  2. Der Mieter ist zur Stornierung des Vertrags berechtigt. Der Vermieter verlangt in diesem Fall eine angemessene Entschädigung. Der Vermieter pauschaliert seinen Entschädigungsan-spruch wie folgt:
    1. Stornierung bis zum 45. Tag vor Beginn der vertraglich vereinbarten Mietnutzung des Ferienhauses bzw. des Anreisetags: 30 % des vereinbarten Preises,
    2. Stornierung bis zum 35. Tag vor Beginn der vertraglich vereinbarten Mietnutzung des Ferienhauses bzw. des Anreisetags: 50 % des vereinbarten Preises,
    3. Stornierung 34 Tage bis 2 Tage vor Beginn der vertraglich vereinbarten Mietnutzung des Ferienhauses bzw. des Anreisetags: 85 % des vereinbarten Preises, wenn der Mieter nicht ausdrücklich nachweist, dass dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Entschädigungspauschale.
  3. Für den Fall, dass der Mieter kurzfristig (1 Tag vor der vertraglich vereinbarten Mietnutzung des Ferienhauses bzw. des Anreisetags) vom Vertrag zurücktritt oder am Tag des Mietbe-ginns nicht erscheint, wird der vereinbarte Mietpreis in voller Höhe fällig. Die Geltendma-chung von Schadensersatzansprüchen behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
  4. Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
  5. Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

§ 10 Behinderung und höhere Gewalt

  1. Sieht sich der Vermieter in der Durchführung des Vertrags durch Umstände gleich welcher Art behindert, so wird er dies dem Mieter rechtzeitig und ohne schuldhaftes Zögern mitteilen. Sind die behindernden Umstände vom Vermieter nicht zu vertreten, so werden sich die Ver-tragspartner über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Miettermine verständigen. Unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung, so kann sich der Vermieter später auf diese Um-stände nicht berufen. Sollte keine Einigung zwischen dem Vermieter und dem Mieter zu-stande kommen, ist der Mieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und ihm werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
  2. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere Gewalt meint ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, insbesondere Verbote, die Nichterteilung einer erforderlichen Lizenz oder Zustimmung, eine Epidemie oder Pandemie soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist oder ein anderer ziviler Notstand, Einsturz von Gebäuden, Feuer, Explosionen, Unfälle, Handelskonflikte, Streiks, Arbeitskampfmaßnahmen, sowie die Unterbrechung oder der Ausfall von Versorgungsdiensten.
  3. Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die hö-here Gewalt in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
  4. Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung, die während dieser Zeit nicht durchgeführten Leistungen nachgeholt werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen bzw. Buchungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als drei Wochen seit dem vereinbarten Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag auch wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

§ 11 Haftungsbeschränkung

  1. Die Anzeigen und Inserate des Vermieters wurden nach bestem Wissen erstellt. Fotos und Text auf der Webseite dienen ausschließlich der realistischen Beschreibung der Ferienunterkunft. Die vollständige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann durch den Vermieter nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
  2. Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, wenn der Vermieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Pflichtverletzung zu ver-treten hat, sowie Schäden die der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unterfallen; ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-zung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt übernimmt der Vermieter keine Haftung.
  4. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
  5. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden an der Unterkunft, dem Inventar und den Au-ßenanlagen haftet der Mieter in vollem Umfang.

§ 12 Datenschutz

  1. Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwick-lung der Buchungen des Mieters. Alle Daten der Mieter werden dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstda-tenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet.
  2. Der Mieter hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
  3. Seine von dem Mieter bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Durchführung der Beherbergungsleistung und zur Durchführung der weiteren gebuchten Leistungen verwendet. Dabei ist der Vermieter berechtigt, zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und zur Zahlungsabwicklung diese Daten auch an Dritte weiterzugeben.
  4. Der Vermieter ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw. Dienstleistungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegenüber dem Vermieter erklärt werden.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen des geschlossenen Mietvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
  2. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Wil-len der Vertragsparteien am nächsten kommt.
  4. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
  5. Der Vermieter weist nach § 36 VSBG darauf hin, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Juni 2024

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